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Kindergeld – muss ich es fürs Kind ausgeben?

Euromünzen stapeln sich vor einem Turm aus Babykleidung
Alles rund ums Kind bezahlen mit Kindergeld. / Bild © Africa Studio, AdobeStock

Jeden Monat kommt pünktlich das Kindergeld auf dein Konto. Aber, musst du das Geld eigentlich ausschließlich fürs Kind ausgeben? Kontrolliert das jemand? Wir klären auf und geben Tipps – los geht’s!

Was ist das Kindergeld?

Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Eltern, unabhängig vom Einkommen. Sie sichert die grundlegende Versorgung des Kindes von der Geburt bis zum 18. Geburtstag und auch unter gewissen Voraussetzungen darüber hinaus. 

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Wofür ist das Kindergeld gedacht?

Das Kindergeld dient dazu, dass dein Nachwuchs “materiell” versorgt ist. Sprich, dass dein Kind etwas zum Essen, zum Anziehen und ein Dach über dem Kopf hat. 

Laut Statistischem Bundesamt geben Eltern monatlich 679 Euro für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren aus. Etwa die Hälfte davon für die genannten drei Bereiche (Ernährung, Bekleidung, Wohnen), bei Alleinerziehenden sind es ca. 60 Prozent. 

Auch, wenn das Kindergeld über die Jahre immer wieder angehoben wurde, klafft eine Lücke, die Eltern selbst füllen müssen. Wenn es gar nicht reicht, gibt es den Kinderzuschlag und weitere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Ob du darauf Anspruch hast, findest du mit dem Infotool Familie heraus.

Kontrolliert jemand, wofür ich das Kindergeld ausgebe?

Nein, es wird nicht offiziell nachgeprüft, wofür du das Kindergeld tatsächlich ausgibst. 

Dass Familien Kindergeld zweckentfremden – beispielsweise für Zigaretten, Alkohol und Unterhaltungselektronik – ist übrigens ein Mythos. Die Annahme erwies sich in einer von der Bertelsmann Stiftung beauftragten Studie aus dem Jahr 2018 als falsch. Die Forschenden des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung konnten keinen massiven Missbrauch der Gelder nachweisen. 

Das Geld würde für Bildung, Betreuung und Freizeitaktivitäten der Kinder genutzt, heißt es in der Studie.

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Du hast die Vermögenssorge für dein Kind

Wichtig zu wissen: Deine elterliche Sorge umfasst neben der Personensorge auch die Verwaltung des Vermögens deines Kindes. Eltern sind verpflichtet, das Vermögen des Kindes zu verwalten und es zu erhalten (§ 1626 Abs. 1 BGB). Das Gesetz geht sogar einen Schritt weiter, nämlich, dass es wirtschaftlich angelegt werden soll (1642 BGB), also es zu vermehren, wenn es nicht für Ausgaben zur Verfügung stehen muss. 

Da kommt einiges zusammen über die Zeit, denn derzeit gibt es monatlich 250 Euro (Stand 2024) je Kind. Legst du das Geld einfach unters Kopfkissen, kommst du bis zum 18. Geburtstag auf 54.000 Euro. Da geht aber noch mehr, auch ohne viel Risiko. 

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Darf ich das Kindergeld auch für mich ausgeben?

Es handelt sich beim Kindergeld um eine nicht zweckgebundene Geldleistung. Letztendlich musst du das für dich entscheiden und mit deinem Gewissen vereinbaren.

Steht dem Kind das Kindergeld selbst voll zu?

Ja und nein, es kommt darauf an. Wenn dein Kind denkt, dass du ihm das Geld einfach so geben musst, stimmt das nicht ganz. Es ist kein “Taschengeld” für Kino und Süßigkeiten. 

Einige Eltern überlassen das Kindergeld ihren älteren Kindern, damit sie den Umgang mit Geld lernen können. Sie müssen davon dann selbst Bekleidung und Aktivitäten bezahlen.   

Etwas anderes gilt bei volljährigen, weiterhin anspruchsberechtigten Kindern. Sie können einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen. Das geht jedoch nur, wenn das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und auch (dauerhaft) keinen oder nur sehr geringen Unterhalt bekommt. Wohnt das Kind noch Zuhause, wird dies als Naturalunterhalt (Bereitstellung von Kost und Logis) gesehen, eine Abzweigung ist hier selten möglich.

Fazit

Das Kindergeld dient der grundlegenden Versorgung deines Kindes, aber: Du musst es nicht ausschließlich dafür verwenden. Die Verwendung des Kindergeldes liegt in deinem Ermessen. Es sollte dem Wohl des Kindes dienen.

Wenn du es schaffst, vom Kindergeld zu sparen, wird sich dein Kind später sicherlich darüber freuen. Die Realität zeigt jedoch, dass die Ausgaben für Kinder in der Regel höher sind, als dass der Kindergeldbetrag für Rücklagen ausreichen würde.

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Quellen

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Formalitäten, Elterngeld und Elternzeit. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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