Close Babelli.deBabelli.de

Neue STIKO-Empfehlung zu RSV-Prophylaxe für Babys

Babymädchen inhaliert Wasserdampf durch eine Maske mithilfe seiner Mutter.
RSV im Babyalter lässt sich vorbeugen. / Bild © komokvm, Adobe Stock

Die Ständige Impfkommission – kurz: STIKO – hat ihre Impf-Empfehlungen erweitert. Deshalb dürfen Säuglinge wahrscheinlich bald auf Krankenkassenkosten vor oder in ihrer ersten RSV-Saison gegen das gefährliche Virus immunisiert werden. Was das genau heißt, erfährst du hier.

Die erste Infektsaison nach dem offiziellen Ende der Corona-Pandemie hat gezeigt, wie gefährlich RSV* (Respiratorisches Synzytial-Virus) vor allem Babys, aber auch Kleinkindern werden kann. Damals waren die Notaufnahmen überfüllt, auf den Kinderstationen gab es zeitweise nicht genug Klinikbetten.

Besonders gefährdet sind Kinder mit Besonderheiten, wie beispielsweise einem angeborenen Herzfehler. Aber auch alle anderen können einen schweren Verlauf erleiden, im ersten halben Jahr sind Babys am stärksten gefährdet. Das Risiko für späteres Asthma ist nach einer frühen Infektion mit dem RS-Virus ebenfalls erhöht. 

*Das RS-Virus befällt die oberen und bei einem schweren Verlauf auch die unteren Atemwege, also die Lunge. Es ist hochansteckend und zirkuliert vor allem im Herbst, Winter und Frühling.

RSV mit Antikörpern vorbeugen 

Die STIKO empfiehlt, alle Neugeborenen kurz vor oder in ihrer ersten RSV-Saison mit Nirsevimab zu schützen – einem neu entwickelten Antikörper, der verhindert, dass RS-Viren an Zellen andocken und sich dort vermehren können. Die einmalige Gabe des Wirkstoffs verspricht einen sofortigen, aber vorübergehenden Schutz und kann das Risiko einer schweren Infektion um 80 Prozent senken.

Übrigens: Die RSV-Prophylaxe mit Antikörpern hat nichts mit der proteinbasierten RSV-Impfung für Schwangere oder ältere Menschen zu tun. Letzte enthält keine Antikörper, sondern abgetötete RS-Viren, und wirkt gänzlich anders. Mehr Informationen dazu in „Häufige Fragen“ weiter unten.

Wann und wie wird mit Antikörpern geimpft?

Die Prophylaxe erfolgt – das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt – bei einer der U-Untersuchungen oder kurz danach. Dabei wird das abhängig vom Gewicht dosierte Medikament einmalig in den Muskel gespritzt. 

Wann der beste Zeitpunkt dafür ist, hängt vom Geburtsmonat des Babys ab, denn die Wirkung der Antikörper hält nur eine RSV-Saison lang an. Diese beginnt auf der nördlichen Halbkugel in der Regel Anfang Oktober und kann sich bis Mitte Mai ziehen. Deshalb werden von Oktober bis März geborene Kinder direkt nach der Geburt und spätestens bei der U2 geimpft. April bis September Geborene entsprechend später – spätestens jedoch im achten Lebensmonat, also bei der U5

Eine versäumte Impfung kann innerhalb der RSV-Saison nachgeholt werden. Das genaue Zeitfenster lässt sich dem aktualisierten Impfkalender der STIKO entnehmen. 

<span style="align:center; font-size: 18px">Video-Empfehlung:</span> <style> native-player { aspect-ratio: 16/9; display: block; } </style> <script type="text/javascript" src="//syndication.target-video.com/native-player.js" async=""></script> <native-player></native-player>

Wer zahlt die Prophylaxe?

Von der STIKO empfohlene Impfungen werden normalerweise von den gesetzlichen und den meisten privaten Krankenkassen übernommen. Die RSV-Prophylaxe ist jedoch noch keine Kassenleistung, weil die STIKO-Empfehlung erst kürzlich geändert wurde. Die Bundesregierung muss nun alles in die Wege leiten, damit die Kassen die Prophylaxe in den Leistungskatalog mitaufnehmen müssen und dass die Praxen für die Zusatzleistung vergütet werden. Aktuell bekämen nur diejenigen Babys die Spritze, die laut aktueller Arzneimittelrichtlinie ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben.

Die Meningokokken-B-Impfung wurde jedoch sehr schnell zur Kassenleistung. Es ist anzunehmen, dass es vor dem Beginn der neuen RSV-Saison auch in diesem Fall klappt. Übergangsweise könnte es sein, dass du das Geld auslegen und die Rückerstattung bei der Krankenkasse beantragen musst.

Frage am besten in der Kinderarztpraxis und sicherheitshalber bei deiner Krankenkasse nach, wenn es soweit ist.

Häufige Fragen zur RSV-Prophylaxe für Babys

Warum kann man Kleinkinder nicht damit schützen?

Der Impfstoff ist bisher nur für Babys unter acht Monaten zugelassen. Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen können ihn bis zum zweiten Geburtstag trotzdem bekommen.

Man geht jedoch davon aus, dass Kleinkinder nach dem ersten Jahr schon mit RSV in Berührung gekommen sind und daher bereits selbst Antikörper gebildet haben. 

Die Jahre nach der Corona-Pandemie stellten eine Ausnahme dar. Denn viele Kinder bekamen in der Zeit der Isolation kaum Kontakt zu anderen und auch ihre Mütter bildeten weniger Antikörper, die sie als Nestschutz an ihre Babys weitergeben konnten. Man nimmt an, dass die erste RSV-Welle nach Lockerung der Maßnahmen allein deshalb so schwer verlief.

Wirkt die Antikörper-Impfung auch bei einer akuten RSV-Infektion?

Dazu gibt es verschiedene kleinere Studien, die bisher leider keinen nennenswerten Effekt von künstlich hergestellten oder aus Blut gewonnenen Antikörpern bei einer akuten schweren Infektion belegen konnten. Aufgrund von RSV hospitalisierte Säuglinge und Kleinkinder werden deshalb in der Regel genau beobachtet und notfalls mit Inhalieren, Sauerstoff und/oder Adrenalin behandelt.  

Gibt es Alternativen?

Eine derzeit diskutierte Alternative zur Antikörper-Prophylaxe ist die RSV-Impfung für Schwangere mit dem Impfstoff Abrysvo. Die Mutter könnte anschließend gebildete Antikörper über die Plazenta an ihr Kind weitergeben, welches dann geschützt zur Welt käme. Da der Nutzen des Impfstoffs für Schwangere und ihre Babys bisher nicht eindeutig belegt werden konnte, empfiehlt sie die STIKO nicht. Die proteinbasierte RSV-Impfung ist daher im Moment keine Kassenleistung, sondern du müsstest sie selbst zahlen.

3a44e4b5f1a94af0a681b6572f9d2621 - Neue STIKO-Empfehlung zu RSV-Prophylaxe für Babys

Quellen

✔ Inhaltlich geprüft am 10.09.2024
Dieser Artikel wurde von Emely Hoppe geprüft. Wir nutzen für unsere Recherche nur vertrauenswürdige Quellen und legen diese auch offen. Mehr über unsere redaktionellen Grundsätze, wie wir unsere Inhalte regelmäßig prüfen und aktuell halten, erfährst du hier.

Veröffentlicht von Anke Modeß

Als waschechte Berlinerin und späte Mutter eines Schulkindes schreibt Anke seit 7 Jahren über Themen, die Babyeltern im Alltag beschäftigen - am allerliebsten mit einer Prise Humor.

2 Kommentare anderer Nutzer

  1. Kleine Anmerkung hierzu, weil ich erst mit der Krankenkasse deswegen telefoniert habe:
    Es wird kein Geld rückerstattet, wenn nicht klar ist, ob die KKs die Kosten übernehmen sollen. D.h. wird heute das Kind geimpft, morgen über die Kostenübernahme entschieden, kriegt man kein Geld zurück. Erst nach dem Besclussdatum, wenn keine Abrechnung über die Karte erfolgt (wie bei der Meningokokken B Impfung).
    Und lieber mit der Krankenkasse direkt telefonieren und sich die Informationen aus erster Hand holen.

    1. Danke, liebe Stephanie für die Erfahrungen aus erster Hand. Du hast vollkommen recht, noch ist es keine Kassenleistung für alle Babys, weil der finale Beschluss noch aussteht. Im Text stand es auch so, lediglich in der Einleitung war es uns durchgerutscht. Alles Gute für euch!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert